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Reifenwechsel von O bis O

 

Freie Werkstatt-Wahl bei Wartung

BGH-Urteil zu Gebrauchtwagen-Garantie

Wer einen Gebrauchtwagen mit Garantie kauft, kann Wartung und Inspektion auch in einer freien Werkstatt vornehmen lassen, ohne die Garantie zu verlieren. Klauseln, die Garantieansprüche an Arbeiten in Vertragswerkstätten des Herstellers binden, sind unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem in Karlsruhe verkündeten Urteil.

Versicherung muss nun zahlen

Die Gebrauchtwagengarantie bleibt, egal in welcher Werkstatt gewartet wird.

Im aktuellen Fall hatte der Kläger im November 2009 in einem Autohaus ein gebrauchtes Auto inklusive einer einjährigen Gebrauchtwagen-Garantie für 10.490 Euro gekauft. Im April 2010 ließ der Kläger den vierten Kundendienst in einer freien Werkstatt vornehmen.

Wenige Monate später blieb das Auto dann wegen eines Schadens an der Ölpumpe liegen. Die Reparaturkosten von rund 3300 Euro muss die beklagte CG-Car Garantie Versicherung dem Urteil zufolge nun bezahlen. (Az: VIII ZR 206/12)